Formen der Kindertagespflege

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege bietet folgende Betreuungsformen:

Betreuung in den privaten Räumen der Tagesmutter/des Tagesvaters
Bildungsort Familie: In der Regel betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater bis zu fünf Tageskinder gleichzeitig im eigenen Haushalt. Teilen sich die Kinder die Plätze, kann eine Tagespflegeperson bis zu 8 Betreuungsverträge abschließen.

Großtagespflege
Schließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu acht Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagesmutter/ein Tagesvater eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung, können zehn Kinder zeitgleich betreut werden. Auch bei dem Betreuungsmodell „Großtagespflege“ bleibt der Charakter der Kindertagespflege als familienähnliche Betreuungsform erhalten.

Kinderfrau
Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich („Kinderfrau“). In der Regel handelt es sich hier um eine weisungsgebundene Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis. Dabei sind die Eltern als Arbeitgeber für die Entrichtung aller Steuern und Sozialabgaben einschließlich der Renten- und Krankenversicherung verantwortlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine öffentliche Förderung für die Betreuung im Haushalt der Eltern zu erhalten.

Kontakt

Kinderbüro Garmisch-Partenkirchen

Chamonixstaße 3-9
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 9431699
info@kinderbuero-gap.de 

Öffnungszeiten

Mo bis Do 8:30 – 12:30 Uhr
zusätzl. Di und Do 14:00 – 16:00 Uhr
Freitags nach Vereinbarung