kompetent flexibel individuell Brunntalstraße 2 82467 Garmisch- Partenkirchen Tel.: 08821 798025 Fax: 08821 798027 info@kinderbuero-gap.de Mo - Do        09.00 - 12.30 Uhr Di und Do    14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung BayKiBiG Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 hat für die Tagespflege in Bayern eine neue Ära begonnen. Die Tagespflege wurde mit dem BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur „Qualifizierten Kindertagespflege“ aufgewertet. Mit dem BayKiBiG ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung geschaffen worden. Altersübergreifend können nun Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und auch die familiennahe Kindertagespflege auf gesetzlicher Grundlage gefördert werden. Wichtiger Teil der Tagespflegestruktur sind örtliche Anlaufstellen für Tagespflegepersonen und Eltern. Sie bieten Rat und Unterstützung in allen Fragen zur Tagespflege und sie sorgen für eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen / Jugendamt hat die nichthoheitlichen Aufgaben der Kindertagespflege auf die Frau und Beruf GmbH / Kinderbüro Garmisch-Partenkirchen delegiert. Weitere Informationen http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/tagespflege/index.htm  Startseite Über uns     Angebot     Team     Qualitätssicherung BayKibiG     Vermittlung Qualifizierung Förderprogramme Netzwerke Kontakt Impressum Das Kinderbüro ist eine Einrichtung der