Brunntalstraße 2
82467 Garmisch-
Partenkirchen
Tel.: 08821 798025
Fax: 08821 798027
info@kinderbuero-gap.de
Mo - Do 09.00 - 12.30 Uhr
Di und Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
BayKiBiG
Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -
betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 hat für die
Tagespflege in Bayern eine neue Ära begonnen. Die Tagespflege wurde
mit dem BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur
„Qualifizierten Kindertagespflege“ aufgewertet.
Mit dem BayKiBiG ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle
Formen der Kindertagesbetreuung geschaffen worden. Altersübergreifend
können nun Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder
und auch die familiennahe Kindertagespflege auf gesetzlicher Grundlage
gefördert werden.
Wichtiger Teil der Tagespflegestruktur sind örtliche Anlaufstellen für
Tagespflegepersonen und Eltern. Sie bieten Rat und Unterstützung in
allen Fragen zur Tagespflege und sie sorgen für eine Ersatzbetreuung bei
Ausfall der Tagespflegeperson.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen / Jugendamt hat die
nichthoheitlichen Aufgaben der Kindertagespflege auf die Frau und Beruf
GmbH / Kinderbüro Garmisch-Partenkirchen delegiert.
Weitere Informationen
http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/tagespflege/index.htm
Startseite
Über uns
Angebot
Team
Qualitätssicherung
BayKibiG
Vermittlung
Qualifizierung
Förderprogramme
Netzwerke
Kontakt
Impressum
Das Kinderbüro ist
eine Einrichtung der