Brunntalstraße 2
82467 Garmisch-
Partenkirchen
Tel.: 08821 798025
Fax: 08821 798027
info@kinderbuero-gap.de
Mo - Do 09.00 - 12.30 Uhr
Di und Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Informationen
Das Angebot der Kindertagespflege richtet sich vor allem an Kinder unter
3 Jahren und gilt als gleichwertige Alternative zur Krippe. Kinder können
aber auch ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule betreut werden.
Die Kindertagespflege umfasst folgende Betreuungsformen:
1. Betreuung des Kindes in den privaten Wohnräumen der
Tagespflegeperson
Die Tagespflegeperson betreut ein oder mehrere Tageskinder in den
eigenen Wohnräumen oder in angemieteten Räumen. Es können maximal
fünf gleichzeitig anwesende Tageskinder im Alter zwischen acht Wochen
und 14 Jahren aufgenommen werden. Die Tagespflegeperson übt eine
selbständige Tätigkeit aus.
Grundlage für den Einsatz ist ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern,
Kinderbüro und Tagespflegeperson
2. Betreuung des Kindes in einer Großtagespflegestelle
Zwei Tagespflegepersonen können zusammen acht gleichzeitig
anwesende Kinder in angemieteten Räumen in Form einer
Großtagespflegestelle betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte
eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Soz.Pädagoge/in) ist, ist es
möglich die Anzahl auf zehn Kinder zu erweitern.
3. Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern (Kinderfrau)
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